Über uns
Um dem steigenden Bedarf an Kindesschutzmassnahmen gerecht zu werden, hat das Amt für Jugend und Berufsberatung des Kantons Zürich diese Informationsplattform zur Rekrutierung von Pflegefamilien entwickelt.
Die Schweiz hat das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes am 26. März 1997 ratifiziert. Darin heisst es unter anderem: «Jedes Kind, das vorübergehend oder dauernd aus seiner familiären Umgebung herausgelöst wird oder das aus eigenem Interesse nicht in dieser Umgebung belassen werden kann, hat Anspruch auf staatlichen Schutz und staatliche Hilfe. Dieser Ersatzschutz kann insbesondere die Form der Unterbringung in einer Familie annehmen.»
Die Aufnahme eines Kindes in eine Familie ist ein Akt der Solidarität, der eine spezifische Hilfe für Minderjährige und deren Familien in schwierigen Situationen ermöglicht. Diese Tätigkeit ist oft wenig bekannt. Das Ziel dieser Website ist es, zu informieren, mit möglichen Familien in Kontakt zu treten und das Pflegekinderwesen im Kanton Zürich zu stärken.
Amt für Jugend und Berufsberatung (AJB)
Abteilung Pflegefamilien
Dörflistrasse 120
8090 Zürich pf************@****zh.ch +41 43 259 89 88