Als Pflegefamilie können Sie sich über Dienstleistungsanbietende in der Familienpflege (DAF) oder direkt beim Kanton Zürich in einen Pflegefamilien-Pool aufnehmen lassen.
In einem Anstellungsverhältnis mit einer DAF erhalten Sie eine engere Begleitung: Sie werden vor der Aufnahme eines Pflegekindes durch die DAF abgeklärt, besuchen Schulungen und werden auf Ihre neue Aufgabe als Pflegeeltern vorbereitet. Während das Pflegekind bei Ihnen lebt, kommt regelmässig eine Begleitperson zu Ihnen nach Hause und berät Sie. Es steht Ihnen zudem ein Pikett-Dienst zur Verfügung, falls Sie Hilfe im Umgang mit dem Pflegekind brauchen.
Sind Sie beim Kanton Zürich angestellt, werden Sie von uns abgeklärt und beraten. Das Amt für Jugend und Berufsberatung (AJB) bietet keine Schulungen und keine Begleitung an.
Es ist Ihnen und Ihrer spezifischen Situation als Pflegeeltern überlassen, wie viel Begleitung Sie wünschen – einige Familien schätzen die enge Begleitung und die Vorgaben einer DAF. Anderen Familien ist die Begleitung zu eng und sie entscheiden sich für die Zusammenarbeit mit dem Kanton.
Wünschen Sie ein Pflegekind in einer Dauerplatzierung aufzunehmen, empfiehlt es sich, bei einer DAF das Aufnahmeprozedere zu durchlaufen. Möchten Sie ein Kind für eine Entlastungsplatzierung (Teilzeitpflege) oder Kurzzeitplatzierung aufnehmen und benötigen für diese Aufgabe nicht unbedingt eine Begleitung, sind Sie bei uns am richtigen Ort.
Mehr Informationen zu den DAF erhalten Sie bei einer Informationsveranstaltung und auf den Websites der verschiedenen DAF, die Sie in unserem Anbieterverzeichnis finden.